Kurz: VTA-Methode - eine Baumkontrolle lebender Bäume.
Mit dieser Methode von Prof. Dr. Claus Mattheck wird die Körpersprache der Bäume analysiert. Anhand äußerer Anzeichen wird auf den inneren Zustand als auch auf äußere Belastungen geschlossen. Es ist eine rechtlich anerkannte Methode zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten.
Werden festgestellte Symptome ignoriert, liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor.
Allerdings können nicht alle Mängel erkannt werden. Auch ein plötzliches Versagen bleibt als Restrisiko möglich.
Bei der Verkehrssicherung ist wichtig, welche Ansprüche an den Verkehr gestellt werden. Diese Ansprüche werden in der Rechtsprechung festgelegt. In Kindergärten sieht die Rechtsprechung natürlich und verständlicherweise ein erheblich höheres Schutzniveau vor, als es der Waldbesucher am Wegesrand zu erwarten hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte festgestellt, dass Umfang und Häufigkeit von Baumkontrollen im Wesentlichen von der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs, dem Zustand des Baumes, den Standortbedingungen sowie Art, Entwicklungsphase und Alter des Baumes abhängen. Daraus kann abgeleitet werden, dass es keine festen Fristen für Widerholungsprüfungen geben kann.
Vom FLL gibt es ein Fristenschema, dass herangezogen werden kann aber nicht strikt eingehalten werden muss (siehe Meinung des BGH).
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Einige Schadenssymptome:
Abschiedskragen, absinkender Starkast, Bodenrisse, Phototropismus, Schlankheitsgrad von Stamm und Ästen, Unglücksbalken, Zwieselspaltungen, Pilzbefall und Aushöhlungen.