Stoßlüften mit Querlüftung bleibt weiterhin die wichtigste Schutzmaßnahme.
2x stündlich 3 Minuten lang in Büroräumen.
Stoßlüftung verbraucht nur wenig Energie. Fenster auf Kipp stellen ist Energieverschwendung und kühlt den Raum aus.
Gutes Lüften bedeutet, auch Flure und Treppenhäuser gut zu lüften.
Bei Fluren und Treppenhäusern wird es beim Kippen von Fenstern bleiben, weil sie für Querlüftung und damit Durchzug sorgen. Damit wird ein schneller
Luftaustausch gewährleistet. Leichter Durchzug reicht aus.
Lüften ist 1000-fach wichtiger als Hände waschen
oder desinfizieren, wenn es um Corona-Viren geht. Schmierinfektion ist kein praktischer Übertragungsweg beim Corona-Virus. Übertriebene Händehygiene ist überflüssig, schadet der Haut und die
Umwelt.
Hände weg vom Gesicht - das gilt besonders beim Husten oder Hüsteln. Dieses machen viele Menschen immer noch falsch. Immer abwenden, damit der Gegenüber den Virenstrom nicht abbekommt
- Längeres Lüften kühlt nur den Raum aus und führt zu unnötig hohem Energieverbrauch, was die Umwelt und damit uns Menschen schädigt, und den Geldbeutel ebenfalls. Denn dann geben die Wände die Wärme an die Raumluft ab. Und dieser Wärmeverlust wird beim nächsten Aufheizen ausgeglichen. Es wird also unnötig Energie vergeudet.
Stand: 05.02.2025
Zur Überwachung der Raumluftqualität sind CO2-Messgeräte sinnvoll. Das gilt auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Stoßlüftung muss beibehalten werden. Für Büro, Schulklasse und Wohnzimmer sind diese Geräte gut geeignet.
Derzeit wird viel von Telearbeit gesprochen, den Begriff "Home-Office" kennt der Arbeitsschutz nicht.
Stellungnahme des DGUV (unveränderter Originaltext laut Newsletter):
Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Home-Office zu arbeiten, handelt es sich also - in der Regel - nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht.