Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsbeauftragter

Feine begriffliche Unterschiede, aber wesentliche Unterscheidungen bei Aufgaben, Verantwortung und Haftung von Sibe und Fasi (heute Sifa).

 

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion direkt dem Unternehmer unterstellt und wird von diesem bestellt. Sie hat keine Weisungsbefugnis, sondern berät den Unternehmer zu allen Themen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber. Sie ist ein „fachlicher Garant“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Das zieht eine Haftung bei grober Fehlberatung nach sich.

Rechtsgrundlage für die Bestellung einer Sifa ist das ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz).

Die Auftragszeiten/Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2.

 

 

Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer oder Vorgesetzten mit seinem Wissen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er ist ehrenamtlich tätig und in seinem Zuständigkeitsbereich Ansprechpartner für die Kollegen. Er wirkt darauf hin, dass sich die Kollegen sicherheitsgerecht verhalten. Weiterhin achtet er darauf, dass die sicherheitstechnischen Einrichtungen an technischen Anlagen ordnungsgemäß funktionieren, die Persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist und benutzt wird. Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten erfolgt unter Mitwirkung des Betriebs- oder Personalrates durch den Unternehmer. Ein Sibe hat keinerlei rechtliche Verantwortung!

Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Sibe ist § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Für den zeitlichen Umfang gibt es keine Vorgabe. Mögliche Aufgaben sind ebenfalls darin nachzulesen. Viele nützliche Hinweise geben Berufsgenossenschaften in Ihren speziellen Broschüren für Sicherheitsbeauftragte.

Die Anzahl der zu bestellenden Sibe richtet sich nach dem Anhang zu § 20 DGUV Vorschrift 1.

 

 

Hinsichtlich der Stellung im Betrieb gibt es ebenfalls wesentliche Unterschiede. Die Sifa (früher Fasi) ist dem Leiter des Betriebes zugeordnet, keiner niedrigeren Hierarchieebene. Siehe weitere Ausführungen. Es besteht Weisungsfreiheit. Das wird in einem Organigramm gern mit Strichlinien oder Punktlinien dargestellt.

 

Quelle: GUV-I 8503
Quelle: GUV-I 8503
Quelle: GUV-I 8503
Quelle: GUV-I 8503