Spieltürme für den privaten Bereich

Es gibt viele Spielgerätehersteller, die für den privaten Bereich ihre Spielgeräte bauen. Ob diese Geräte auch für den öffentlichen Bereich einsetzbar sind, muss geprüft werden. Das tue ich gern. Fragen Sie über meinen Dienstleistungs-Shop an. Mit einer ersten telefonischen Beratung lassen sich grobe Fehler von vornherein vermeiden.

 

Klassischer Anwendungsfall sind Eigentümergemeinschaften und Wohnbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften. Vorsicht bitte in Krippen, die gerne mal Geld sparen wollen. Landläufig fallen darunter die "Kettlergeräte".

 

Aber auch die Spieltürme und Kombigeräte von Spielturm.com sind für den privaten Bereich. Es sei denn, der Hersteller erwähnt die DIN EN 1176. Schauen Sie selbst mal nach. Zwischen Privat und Öffentlich gibt es riesige Preisunterschiede.

 

Ein Anwendungsverbot von CE-Geräten auf "öffentlichen Plätzen" gibt es nicht. Sie müssen halt die Anforderungen der DIN EN 1176 erfüllen.

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