Die Steinkante links im Bild ist zu nah, das ist klar. Die seitlich liegenden Platten sind für mich ausreichend weit weg, siehe folgende Erläuterungen.
Schaukeln mit einer Aufhängungshöhe unter 1,30 m sind keine Schaukeln. Jedenfalls definitionsgemäß nicht nach der Schaukelnorm DIN EN 1176-2. Sicherheitstechnisch gelten also die allgemeinen Regeln in der DIN EN 1176-1. Doch nun gibt es bei den Herstellern unterschiedliche Auffassungen. Verkehrssicherheit heißt, eine abschließende Beurteilung bei der Abnahmeprüfung durchzuführen. Selbst das sehen manche Prüfer anders. Ich halte mich lieber an Gerichtsurteile, die den Maßstab vorgeben.
Und hier gehe ich einen Kompromiss zwischen beiden Regeln ein. Nach vorn und hinten sind für mich je 1,5 m ab Mitte Schaukelsitz bei 60 Grad Auslenkung von harten Gegenständen freizuhalten. Einige Erzieherinnen haben mir bestätigt, dass die Kita-Kinder von Bandschaukeln nicht abspringen, also nicht einen Weitsprungwettbewerb ausführen. Dann wären für mich 2,25 m wie in der Schaukelnorm anzuwenden. Diese Aufprallfläche muss für mich stoßdämpfend mindestens wie guter Rasenboden mit guter Grasnarbe sein. Harte Steinplatten gehen für mich überhaupt nicht. In der Praxis ergibt das ca. 5,0 m Aufprallfläche in Schaukelrichtung, also ca. 2,5 m ab Mitte Stahlpfosten. In diesem Punkt bestehen noch die größten Übereinstimmungen zwischen den Herstellern.
Der seitliche Sicherheitsbereich wird allerding völlig unterschiedlich gesehen. Die Schaukelnorm sieht Null cm ab Stahlpfosten vor, die allgemeine Norm 1,5 m. Demzufolge müsste man rechts und links des Gerätes 1,5 m frei halten. Dieser Flächenbedarf ist allerdings in U3-Bereichen oder vielen Kitas illusorisch. Mein Thema ist natürlich der Sicherheitsgedanke. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kind seitlich abspringen oder auch nur vom schaukelnden Sitz abstürzen kann. Ein Kind kann beim Verlassen des Gerätes natürlich stolpern und hinfallen. Also sind für mich ab Bandschaukelsitz rechts und links 1,5 m freizuhalten, nicht ab den Stahlpfosten. Somit ergeben sich ab Stahlpfosten lediglich 0,5 m bis 1,0 m rechts und links.
Wenn Sie also Montagezeichnungen mit den eingetragenen Aufprallflächen sehen, fragen Sie mich gern vor dem Aufbau. Scheuen Sie nicht diesen geringen Zusatzkostenaufwand. Meine Abnahmeprüfung könnte ungeliebte Überraschungen ergeben.
In diesem Beispiel ist es richtig gut gelaufen. Eine Beratung erfolgte während der Planung. Während der Abnahmeprüfung wurden noch restlichen Fragen zum Untergrund und zur Aufhängungshöhe besprochen. Man wird dieses noch umsetzen.
Spielbereichsüberschneidungen, also Überlappungen der Aufprallflächen, halte ich in diesem Beispiel für ungefährlich. Federwippe und Bandschaukel stehen gemäß allgemeiner Norm zu dicht, gemäß Schaukelnorm völlig passend. Bei meinem Kompromiss, siehe obige Erläuterungen gibt es eine Spielbereichsüberschneidung.
Bisschen hart der Boden. Grasnarbe wird weggespielt. Sand, Holzhackschnitzel oder Rindenmulch lösen das Problem.
In dieser Kita wird gut und großzügig mit Holzhackschnitzeln gearbeitet. Jährlich wird nachgefüllt. Vorbildlich für die SIcherheit, für die Umwelt nur bedingt.
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