Wie sieht die Aufprallfläche aus? Sind harte Gegenstände wie Pfosten, Kletternetze oder Bordsteinkanten im Weg? Eine Prüfung von oben hilft.
In diesem Falle war es für die Beteiligten (Lehrer, Vertreter der Kommune und Bauhofleiter) an der Abnahmeprüfung sehr anschaulich, indem ich von oben die Fallschutzproblematik erläutert habe.
Früher war es eine Empfehlung, Abnahmeprüfungen für Spielgeräte nach dem Aufbau durchzuführen. Viele Kommunen haben es allerdings schon immer gemacht, auch viele GaLaBauer und freischaffende Gerätehersteller.
Grundlage ist die DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 7. Mit der Ausgabe vom Juni 2020 wurden diese Abnahmeprüfungen nun Pflicht. Im Baubereich spricht man allgemein von Abnahmeprüfungen. Diese Spielplatzgerätenorm jedoch bezeichnet diese als "Inspektion nach Installation".
Diese ist nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes, nach Erneuerung oder wesentlichen Änderungen von Spielplatzgeräten durchzuführen. Ebenfalls, wenn der Standort verändert wird.
Ziel dieser Abnahmeprüfungen ist, das allgemeine Sicherheitsniveau zu beurteilen. An anderer Stelle wird von "Gesamtes Sicherheitsniveau auf dem Spielplatz" gesprochen. Es geht also nicht nur um die Einhaltung von Zentimetermaßen entsprechend Normen sondern darüber hinaus um eine allgemeine Beurteilung, also Gefährdungsbeurteilung, wie man im Arbeitsschutz dazu sagt. Zum allgemeinen Sicherheitsniveau gehören für mich auch Bäume sowie der Straßenverkehr.
Diese Spielplatzgerätenormen sind deshalb so wichtig, weil unsere deutsche Rechtsprechung sie als Maßstab ansieht. Sie haben damit quasi Gesetzescharakter.
Auch schreibt jetzt die DIN EN 1176-7:2020-06 eine sogenannte
"Inspektion der Installation nach Fertigstellung eines Spielplatzes oder zusätzlich montierter Geräte"
vor. Siehe auch das Unterkapitel "Abnahmeprüfungen" in der Rubrik "Spielplatzprüfungen" auf der Homepage, nicht im Blog. Dort habe ich auch den Normentext und weitere Informationen
festgehalten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das im Baubereich Abnahme oder Abnahmeprüfung genannt.
Im Spielplatzbereich ist eine Abnahme durch mich eine gute Absicherung der Haftungsverantwortung für den Gerätebauer, den Geräteerrichter und den Spielplatzbetreiber. Auch ist es eine umfassende Dokumentation, sodass in späteren Jahren verschiedene Aspekte nachvollzogen werden können.
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