Fachbeitrag: Trainingsgeräte - Fitnessgeräte

Trimm Dich, Fitnessgeräte, Trend der Zeit. Sie werden gut frequentiert.

 

Die Aufstellung erfolgt gemäß

"DIN EN 16630 Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich".

 

Diese Geräte fallen nicht unter die Spielplatzgeräte und Regeln DIN EN 1176. Sie müssen getrennt zu diesen aufgestellt werden. Eine lebende Hecke ist ausreichend, und ökologisch absolut sinnvoll.

 

Auch diese Geräte müssen mindestens einmal jährlich, in ähnlicher Qualität wie alle anderen Spielplätze und Spielplatzgeräte, geprüft werden. Siehe DIN EN 16630. Das gebietet auch die allgemeine Verkehrssicherungpflicht des Betreibers.

 

 

Von der Aufstellung auf Schulhöfen rate ich aber ab. Der Vandalismus ist grenzenlos. Unvorstellbar, welche Kräfte gewirkt haben müssen, wenn ich mir später die Schadensbilder ansehe: gerissene Schweißnähte und Verformungen der Stahlrohre. Unbegreiflich. Auf diesem Schulhof wurden alle Geräte wieder entfernt.

 

 

Schönes Fitnessgerät auf einem Schulhof.

 

 

Hier das Detailbild. Die Dellen sind durch brachiale sinnlose Gewalt erzeugt worden.

 

 

Nur zu erahnen. Aber hier wurde mit Rabatten der Spielplatz (im Bild weiter weg) vom Bereich mit Fitnessgeräten (vorn im Bild) getrennt. Sehr schön gelöst im Kurpark von Büsum.

 

 

Neue Anlage, noch im Bau. Der Boden wird noch hergerichtet. Darf allerdings hart sein, da keine nennenswerte Fallhöhe vorhanden ist. Nach meinem Empfinden sollte der Boden wenig stauben. In der Theorie sind Lagerungen wartungsfrei sprich unanfällig gegen Staub.

 

 

Auch dieses Gerät wurde in der gleichen Parkanlage wie das vorherige aufgestellt. Wegen der Baumwurzeln wurde eine Erdschicht aufgetragen und mit Rollrasen versehen. Dieses neu geschaffene Plateau fügt sich natlos in den Park ein. Wer es nicht weiß, dem fällt es nicht auf.

 

Nachteilig ist für mich die Gestaltung dieses Fitnessgerätes, da es genau wie ein Spielgerät gemäß DIN EN 1176-1 aussieht. Entscheidender Unterschied ist die Fallhöhe und der sich daraus ergebende Untergrund. Beim Fitnessgerät ist Rasenboden ok. Beim Spielgerät hätte großflächig ausgekoffert werden müssen.

 

Ca. 5 Monate später. Fitnessgerät im Park entlang eines beliebten Wanderweges. Rindenmlch wurde frisch nachgefüllt. Der Bauhof der Gemeinde war sehr aufmerksam.

 

 

 

Zentral aufgestellte Informationstafel mit Bedienungshinweisen für die fünf Geräte.

 

 

Zusätzlich angebrachte Bedienungshinweise an einem Einzelgerät. Eine Lupe zum Lesen wäre schon hilfreich.

 

 

Bei der Wahl des Bodenmaterials ist Vorsicht geboten. Denn ein staubender Untergrund ist für bewegliche oder rotierende Teile nicht unbedingt förderlich. Hier sind die Herstellerangaben zu bedenken.

 

Von feinem Sand rate ich ab, Fallschutzkies staubt weniger. Holzhackschnitzel und Rindenmulch stauben evtl. nur nach der Aufstellung. In kurzer Zeit hat sich das erledigt.

 

Neue Fitnessgerät hinterm Deich. Der Spielplatz wurde neu gestaltet, neue Spielgeräte wurden aufgestellt. Herbst 2022. Der Rasen keimte, kann aber erst 2023 wachsen.

 

Nun fehlt noch die Abtrennung zwischen Spielplatz und Fitnessbereich.  Ich werde das Bild im Sommer 2023 aufnehmen und nachliefern. Besprochen ist, eine niedrige Hecke aus Sträuchern o.ä. zu pflanzen. Ökologisch versteht sich. Man stelle sich vor, hier wird ein grüner Stabgitterzaun mit 1 m Höhe dazwischengesetzt. Schöne Optik geht anders.

 

Als Trennung wurde ein Seil gespannt. Die maritime Lösung passend für diesen Platz hinter dem Nordseedeich. Aufnahme vom Sommer 2023.

 

Trainingsbeschreibung mit integriertem Typenschild klebt an jedem Gerät.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0