Schöner maritimer Abfallbehälter, leider ohne Deckel. Interessant ist allerdings das Schild. Im privaten Garten mag es einen SInn machen, in der Öffentichkeit jedoch nicht. Solche Schilder sind überflüssig und abzunehmen.
Der Betreiber (meistens die Gemeinde oder Stadt) kann nicht die Pflicht zur Verkehrssicherung einschränken. Das sehen unsere Gerichte so. Das Schild kann die erforderlichen Prüfungen gemäß DIN EN 1176-7 nicht außer Kraft setzen. Der Betreiber macht sich haftbar bis strafbar. Ich nenne das grob fahrlässig.
Der Gedanke des Haftungsausschlusses ist ein Relikt der Vergangenheit.
Kommentar schreiben