War es in der Nähe eines Feuerwehrhauses? Wäre ein typischer Standort. Auf jeden Fall war es ein sehr dörflicher Platz. Wie dem Rasen angesehen werden kann, wird kaum damit gespielt. Die heutige Norm DIN EN 1176-5 für solche Geräte sagt dazu Typ A (Drehkreuz). Das Gerät entspricht sogar der heutigen Norm. Erstaunlich. Wer auf dem Handrad rumturn ist selber schuld. Solch unvernünftiges Verhalten sehen unsere Normen nicht vor, zumal die Quetschgefahr völlig offensichtlich und für Kinder völlig einsichtig sind. Auch das (offene) Handrad ist für den Typ A erlaubt. Nochmal: Diese offene Bauweise des Handrades ist aber nur bei diesem Typ zugelassen. Bei den heute üblichen Karussells des Zyps B muss das Handrad jedoch geschlossen sein.
Risikoreich ist es natürlich, wenn dieses alte Gerät nicht bestimmungsgemäß benutzt wird. Gefährlich wird es, wenn ein Kind sich auf das Handrad setzt oder draufklettert und ein anderes Kind oder gern auch viele mitdrehen.
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